Honorarordnung

 

  1. Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die aufgewendete Zeit. Die Berechnung erfolgt zu den festgelegten Ansätzen. Diese Ansätze umfassen das Basishonorar und die Erhöhung gemäss Absatz 3 dieser Honorarordnung.
  2. Die Barauslagen werden separat in Rechnung gestellt.
  3. Der Honoraransatz darf – auch stufenweise – erhöht werden bei: a) Arbeiten zwischen 18.00 – 07.00 Uhr b) Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen.
  4. Die Aufwendungen für Besprechungen werden in Rechnung gestellt, wie auch der Aufwand für die Erstellung eines schriftlichen Berichtes.
  5. In besonderen Fällen ist die Vereinbarung einer Pauschale möglich.
  6. Bei Verwendung von Motorfahrzeugen erfolgt die Berechnung nach den gefahrenen Kilometern. Zusätzliche Kosten, wie beim Einsatz von Spezialfahrzeugen, sind im voraus festzulegen.
  7. Für den Einsatz technischer Geräte – wie zum Beispiel Funk – ist ein Zuschlag zulässig. Die Bearbeitung von fremdsprachigem Aktenmaterial wird separat in Rechnung gestellt.
  8. Mit der Auftragserteilung ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.