Honorarordnung
- Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die aufgewendete Zeit. Die Berechnung erfolgt zu den festgelegten Ansätzen. Diese Ansätze umfassen das Basishonorar und die Erhöhung gemäss Absatz 3 dieser Honorarordnung.
- Die Barauslagen werden separat in Rechnung gestellt.
- Der Honoraransatz darf – auch stufenweise – erhöht werden bei: a) Arbeiten zwischen 18.00 – 07.00 Uhr b) Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen.
- Die Aufwendungen für Besprechungen werden in Rechnung gestellt, wie auch der Aufwand für die Erstellung eines schriftlichen Berichtes.
- In besonderen Fällen ist die Vereinbarung einer Pauschale möglich.
- Bei Verwendung von Motorfahrzeugen erfolgt die Berechnung nach den gefahrenen Kilometern. Zusätzliche Kosten, wie beim Einsatz von Spezialfahrzeugen, sind im voraus festzulegen.
- Für den Einsatz technischer Geräte – wie zum Beispiel Funk – ist ein Zuschlag zulässig. Die Bearbeitung von fremdsprachigem Aktenmaterial wird separat in Rechnung gestellt.
- Mit der Auftragserteilung ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.